Management & Service für Immobilien
Finanzierung der solidarischen Balkonkraftwerke
Vorgaben:
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Die gesamte Investition soll sich nach spätestens 15 Jahren amortisiert haben.
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Die PV-Gesamtanlage erzielt Erträge durch Einspeisevergütungen und Reduktion der Strombezugskosten.
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Verteilung der Erträge nach PV-Anlage und "Ertragstyp":
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Allgemeinstrom-PVA
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Zukünftig wird der Allgemeinstrom nicht mehr an die Mieter berechnet.
Wegfall dieses Postens in den Nebenkosten erspart jährlich ca. 4€/m² der Wohnfläche.Ein Betrag von 2,5% der Wärmekosten (Heizung und Warmwasser) wird über die Nebenkosten pauschal erhoben. Heute beträgt der Stromanteil 2,44%.
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Die Einspeisevergütung für den Strom-Überschuss steht dem Vermieter zu.
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Wohnungs-PVA
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Die Einspeisevergütung für den Strom-Überschuss steht dem Mieter zu.
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Der Basiswert der Einsparung wird berechnet aus dem durchschnittlichen Jahresverbrauch der letzten 3 Jahre. Die Kilowattstunde wird bepreist mit 0,35€/kWh.
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Der Mieter zahlt als Pacht 50% der Einsparung an den Vermieter.
Anmerkung: Es wird auf die Einsparung und nicht auf den Ertrag der Wohnungs-PVA abgestellt, um die unterschiedlichen Wohnungssituationen zu berücksichtigen. -
Die Berechnung und Abrechnung der Pachtzahlung erfolgt mit der Nebenkostenabrechnung erst im Folgejahr. Somit treten die Mieter nicht in Vorleistung.
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Volleinspeisungs-PVA
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Die Einspeisevergütung für den Strom-Überschuss steht dem Vermieter zu.
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Solidarität:
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Die Mieter erhalten ein Maximum an möglicher Nutzung von Solarenergie ohne eigene Investition.
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Die wirtschaftlich stärke Partei investiert zum Wohl der Gemeinschaft.
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Mieter und Vermieter teilen sich die Einsparungen beim Strombezug des Mietres hälftig zur Refinanzierung.
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Die Mieter erhalten Einspeisevergütung für den Strom-Überschuss ihrer Wohnungs-PVA.
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Der Vermieter nutzt Einspeisevergütungen für den Strom-Überschuss der anderen PVA ausschließlich zur Refinanzierung.
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Es wird keine Modernisierungs-Umlage erhoben.
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Es wird keine Erhöhung der Kaltmiete erhoben.
Beiträge zur Finanzierung:
Sonstige Annahmen und Festlegungen:
Start des Projektes: 01.01.2023
Laufzeit des Projektes: 31.12.2045
Beginn Installation: 07.09.2024
Beginn Testphase: 15.10.2024
Beginn Betriebsphase: 01.01.2025
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Amortisation der Gesamtinvestitionen: 15 Jahre
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Offene Fragestellungen: Gestaltung nach der Finanzierungsphase (Pacht ja/nein?)
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Offene Finanzfragestellungen (in Klärung mit Steuerberater und Finanzamt Stormarn): Wie wird die Abschreibung der Anlage / Teilanlagen berücksichtigt? Steuerliche Behandlung der Erträge an und von wem(Einspeisevergütungen, Pacht / Einkommensteuer & Umsatzsteuer)
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