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Finanzierung der solidarischen Balkonkraftwerke

 

Vorgaben:
  1. Die gesamte Investition soll sich nach spätestens 15 Jahren amortisiert haben.

  2. Die PV-Gesamtanlage erzielt Erträge durch Einspeisevergütungen und Reduktion der Strombezugskosten.

  3. Verteilung der Erträge nach PV-Anlage und "Ertragstyp":
     

    • Allgemeinstrom-PVA

      • Zukünftig wird der Allgemeinstrom nicht mehr an die Mieter berechnet.

        Wegfall dieses Postens in den Nebenkosten erspart jährlich ca. 4€/m² der Wohnfläche.

        Ein Betrag von 2,5% der Wärmekosten (Heizung und Warmwasser) wird über die Nebenkosten pauschal erhoben. Heute beträgt der Stromanteil 2,44%.

      • Die Einspeisevergütung für den Strom-Überschuss steht dem Vermieter zu.
         

    • Wohnungs-PVA

      • Die Einspeisevergütung für den Strom-Überschuss steht dem Mieter zu.

      • Der Basiswert der Einsparung wird berechnet aus dem durchschnittlichen Jahresverbrauch der letzten 3 Jahre. Die Kilowattstunde wird bepreist mit 0,35€/kWh.

      • Der Mieter zahlt als Pacht 50% der Einsparung an den Vermieter.
        Anmerkung: Es wird auf die Einsparung und nicht auf den Ertrag der Wohnungs-PVA abgestellt, um die unterschiedlichen Wohnungssituationen zu berücksichtigen.

      • Die Berechnung und Abrechnung der Pachtzahlung erfolgt mit der Nebenkostenabrechnung erst im Folgejahr. Somit treten die Mieter nicht in Vorleistung.
         

    • Volleinspeisungs-PVA

      • Die Einspeisevergütung für den Strom-Überschuss steht dem Vermieter zu.
         

  4. Solidarität:

  • Die Mieter erhalten ein Maximum an möglicher Nutzung von Solarenergie ohne eigene Investition.

  • Die wirtschaftlich stärke Partei investiert zum Wohl der Gemeinschaft.

  • Mieter und Vermieter teilen sich die Einsparungen beim Strombezug des Mietres hälftig zur Refinanzierung.

  • Die Mieter erhalten Einspeisevergütung für den Strom-Überschuss ihrer Wohnungs-PVA.

  • Der Vermieter nutzt Einspeisevergütungen für den Strom-Überschuss der anderen PVA ausschließlich zur Refinanzierung.

  • Es wird keine Modernisierungs-Umlage erhoben.

  • Es wird keine Erhöhung der Kaltmiete erhoben.
     

Beiträge zur Finanzierung:

 

Sonstige Annahmen und Festlegungen:

Start des Projektes: 01.01.2023

Laufzeit des Projektes: 31.12.2045

Beginn Installation: 07.09.2024

Beginn Testphase: 15.10.2024

Beginn Betriebsphase: 01.01.2025

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Amortisation der Gesamtinvestitionen: 15 Jahre

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Offene Fragestellungen: Gestaltung nach der Finanzierungsphase (Pacht ja/nein?)

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Offene Finanzfragestellungen (in Klärung mit Steuerberater und Finanzamt Stormarn): Wie wird die Abschreibung der Anlage / Teilanlagen berücksichtigt? Steuerliche Behandlung der Erträge an und von wem(Einspeisevergütungen, Pacht / Einkommensteuer & Umsatzsteuer)

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